Beim Anlegen und Führen von Personalakten müssen im öffentlichen Dienst arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform geführt werden. Dieser Überblick zeigt, wie eine Personalakte aufgebaut ist, welche Inhalte hineingehören und welche Inhalte nicht aufgenommen werden dürfen.
Beim Anlegen und Führen von Personalakten müssen im öffentlichen Dienst arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform geführt werden. Dieser Überblick zeigt, wie eine Personalakte aufgebaut ist, welche Inhalte hineingehören und welche Inhalte nicht aufgenommen werden dürfen.